„Selten gibt es Tage, an denen ich als Fußgänger mal nicht von Radfahrern auf Gehwegen belästigt werde. Mal sind’s bimmelnde Soloradler, die mich abdrängen, mal klingelnde Familienverbände mit Lastenrad, die am Zebrastreifen nicht anhalten wollen“, beklagt Ulli Engelbrecht von der UWG: Freie Bürger. Er gewinne immer mehr den Eindruck, dass er als Fußgänger lästig sei und jenen Menschen im Wege stehe, die die Meinung vertreten, dass grenzenlose Freiheit nur für sie gelte. „Der Mangel an Respekt und Empathie vereint sie. Und dass sie vor allem gerne die vorhandenen Radwege ignorieren.“

Dass dieses verwerfliche Treiben nun auch auf dem Friedhof Freigrafendamm zunimmt, ärgert ihn außerdem. Engelbrecht ist sachkundiger Bürger im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur und kann es nicht verstehen, dass sich trotz Verbot – nachzulesen in der Bochumer Friedhofssatzung unter Paragraph 13 – kaum jemand daranhält. Im Gegenteil: „Die oftmals aggressiv aufgeladenen Egomanen auf ihren Elektro-Boliden, denen beim Kilometerfressen offenbar jeglicher Anstand und jegliche Rücksichtnahme verloren gegangen ist, reagieren sehr unflätig, spricht man sie darauf an, dass es schlichtweg verboten ist, hier Rad zu fahren.“

Engelbrecht findet es in Ordnung, dass nach jahrelangem Stillstand infrastrukturell in Bochum an Radfahrer gedacht wird. Er findet es aber nicht in Ordnung, dass die Radler deswegen nun glauben, einen Freibrief in der Tasche zu haben, um vermehrt Parks, Grünanlagen und eben auch Friedhöfe – auch der Blumenfriedhof gehört trotz seines sanierungsbedürftigen Gehweg-Zustandes dazu – zu vereinnahmen. „Das darf einfach nicht sein. Es muss für gesunde und auch für mobilitätseingeschränkte Fußgänger Freiräume in der Stadt geben, in denen man ungestört und unbehelligt spazieren gehen kann. Und das gilt vor allem für jene öffentlichen Räume, wo es um Erinnerung und Trauer geht.“

Vielleicht sollte die Verwaltung über die Beschäftigungsgesellschaft vermehrt Menschen eine Jobmöglichkeit geben, sinniert Engelbrecht, die tatsächlich und unmittelbar der Allgemeinheit zu Gute kommt. Zum Beispiel im konkreten Fall als Friedhofswärter, die das Hausrecht im Sinne der Friedhofssatzung durchsetzen.