Radfahren auf dem Friedhof gehört sich einfach nicht
Die Ratsfraktion der UWG: Freie Bürger beantragt, dass der Rat beschließen möge, der Verwaltung aufzugeben, am Haupteingang sowie an jedem weiteren Eingang des Hauptfriedhofes am Freigrafendamm gut sichtbare Hinweisschilder des Radfahrverbotes auf Friedhöfen aufzustellen. Weitergehend prüft die Verwaltung, inwieweit durch den Einsatz von Mitarbeitern der Beschäftigungsgesellschaft die Akzeptanz des Verbots erhöht werden kann, in dem die Mitarbeiter – ähnlich wie die Grillscouts – auf die geltenden Regeln hinweisen. Außerdem möge die Verwaltung prüfen, wie die Präsenz von Polizei und Ordnungsamt auf dem Friedhof kurzfristig erhöht werden kann. „Es ist vermehrt zu beobachten, dass immer mehr Radfahrer Friedhöfe befahren.
Die Bochumer Friedhofssatzung untersagt dies in § 13. Es kommt häufig zu brenzligen Situationen zwischen Friedhofsbesuchern und Radfahrern. Durch den teilweisen desolaten Zustand der Wege wäre das Radfahren auf vielen Bochumer Friedhöfen nur bedingt möglich. Es muss für gesunde und auch für mobilitätseingeschränkte Fußgänger Freiräume in der Stadt geben, in denen man ungestört und unbehelligt spazieren gehen kann. Und das gilt vor allem für jene öffentliche Räume, wo es um Erinnerung und Trauer geht“, sagt Jens Lücking, Fraktionsvorsitzender der UWG: Freie Bürger.
Die Verwaltung habe in ihrer Antwort auf unsere Anfrage vom 14.08.2023 (Vorlage: 20232550) deutlich gemacht, dass dieses Problem bekannt ist. Unsere skizzierten Änderungsvorschläge seien grundsätzlich begrüßt worden, allerdings sei nicht deutlich geworden, wie sich konkretes Verwaltungshandeln dadurch ableiten lasse. Lücking: „Aus diesem Grund ist es notwendig, konkrete Beschlüsse zu fassen, um die Situation auf dem Hauptfriedhof für Besucher zu verbessern.“