Auf Grundlage der neuen Landesbauordnung NRW 2018 hat die Stadt Bochum eine eigene Stellplatzsatzung erarbeitet. Ziele der Stellplatzsatzung sind unter anderem die Stärkung des Umweltverbundes durch alternative Mobilitätsangebote und die Reduzierung der Baukosten für Investoren bzw. Bauherren. Im Zuge dieser Satzung werden zudem die Beträge und Zonenabgrenzungen der Stellplatzablösesatzung angepasst. Für den Rat liegt ein Beschlussvorschlag der Verwaltung vor, den die UWG: Freie Bürger in der vorliegenden Form ablehnt.

Die Unabhängige Wähler-Gemeinschaft hat einen Änderungsantrag formuliert und eingebracht, den sie wie folgt begründet: „Die Anzahl der vorgegebenen 1,2  Stellplätze für Kraftfahrzeuge im Geschosswohnungsbau ist zu niedrig und sollte auf 1,5 Stellplätze erhöht werden (pro 80 Quadratmeter Bruttowohnfläche). Hans-Josef Winkler, stellvertretenden Fraktionschef der UWG: Freie Bürger: „Das Grundproblem liegt darin, dass immer mehr Familien mindestens zwei Fahrzeuge haben. Diese werden zudem zunehmend größer und breiter und nehmen mehr Platz in Anspruch. Viele SUV passen ja auch gar nicht mehr in die Tiefgaragen. In den Wohngebieten wird der Parkraum also erst recht knapp.“

Ziel solle es sein, mehr Autos auf privatem Grund abstellen zu können und weniger auf der Straße bzw. im öffentlichen Raum. In zahlreichen Wohnquartieren seien die Straßen dermaßen zugeparkt sind, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder der Müllabfuhr behindert würden. Zudem würden zunehmend Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durch parkende Autos in ihren mobilen Aktivitäten eingeschränkt und beeinträchtigt. „Für uns stellt sich auch die Frage, warum für Sozialwohnungen weniger Stellplätze erforderlich sein sollen. Haben nicht auch Menschen, die einen Wohnberechtigungsschein haben, ein Recht auf ein Auto und somit auf einen Stellplatz?“, sagt Winkler.

Die in der Ablösesatzung festgelegten Ablösesummen seien generell zu niedrig und müssen für alle Zonen um 50 % erhöht werden. Es sei richtig, so Winkler, dass dieses Geld für die Herstellung zusätzlicher oder zur Aufwertung bestehender Parkeinrichtungen im Stadtgebiet Verwendung finden solle, jedoch müsse die Finanzierung vorrangig in den Quartieren erfolgen, wo sich Investoren freigekauft hätten.