Am 28. Mai 2025 soll der Rat der Stadt Bochum eine neue Wohnraumschutzsatzung beschließen. Die Ratsfraktion UWG: Freie Bürger kritisiert den vorliegenden Entwurf jedoch als unzureichend und bringt zur Ratssitzung einen Änderungsantrag ein.
„In ihrer jetzigen Form ist die Satzung unzureichend“, erklärt Hans-Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender. „Sie ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Ohne ausreichendes Personal und ohne wirksame Kontrollmechanismen wird sie das Ziel – den Schutz bezahlbaren Wohnraums – klar verfehlen.“
Nach Angaben der Stadtverwaltung stehen in Bochum derzeit rund 7.000 Wohnungen leer, die gar nicht erst zur Vermietung angeboten werden – trotz anhaltend hoher Nachfrage. Die neue Satzung soll diesem Missstand entgegenwirken. Aus Sicht der UWG: Freie Bürger ist dies jedoch mit dem aktuellen Entwurf nicht zu erreichen.
Der Änderungsantrag der Fraktion umfasst drei zentrale Punkte:
- Personelle Aufstockung der zuständigen Stelle im Amt für Stadtplanung und Wohnen
- Ausweitung des Geltungsbereichs der Satzung auf alle vermieteten Wohnimmobilien
- Klare Regelungen zur Begrenzung von Ferienwohnungen und anderer Kurzzeitvermietungen
„Wir brauchen eine Satzung, die hält, was sie verspricht“, so Winkler weiter. „Ein zahnloses Regelwerk bringt uns nicht weiter – im Gegenteil: Es schafft nur Enttäuschung und Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern.“
Die Fraktion UWG: Freie Bürger fordert daher eine zeitnahe Überarbeitung und Nachbesserung der Satzung, um wirksam auf den angespannten Wohnungsmarkt in Bochum reagieren zu können.