An den Beginn des Volksbegehrens vor 45 Jahren erinnerte Klaus-Peter Hülder am 13. Februar in einem WDR-Beitrag der „Lokalzeit Ruhr“. Hülder hält auch heute noch die Landtagsentscheidung von 1974 für falsch. In der konkreten politischen Arbeit setzt Hülder indes im Bochumer Rat und der Wattenscheider Bezirksvertretung auf Kooperation und Einheit in der Vielfalt.

Die kreisfreien Städte Bochum und Wattenscheid wurden am 1.1.1975 durch den Landtag zur neuen Stadt Bochum zusammengeschlossen. Gegen diesen Zusammenschluss, der als klassische Eingemeindung verstanden wurde, wehrten sich der Rat und die Bürgerschaft in Wattenscheid. In einer Volksabstimmung („Hände weg von Wattenscheid“) stimmten am 19.10.1972 96,4 Prozent der Bürger*innen für die Erhaltung der kommunalen Selbständigkeit. Der Rat der Stadt Wattenscheid votierte am 25.1.1973 einstimmig gegen die drohende Eingemeindung und plädierte alternativ für ein Städteverbandsmodell, das die Selbständigkeit erhalten hätte und gleichzeitig nur überregional zu lösende Aufgaben im Verband ermöglicht hätte.

Im Zuge der Diskussionen um die Gebietsreform kam es in Wattenscheid zur Gründung der „Aktion Bürgerwille“, die ein Volksbegehren anstrebte, um Eingemeindungen gegen den Willen der Bürgerschaft zu verhindern. In der Zeit vom 13.-26.2.1974 konnte in ganz NRW abgestimmt werden. In Wattenscheid stimmten 71,3 Prozent für dieses Anliegen. Das Quorum, das den Landtag verpflichtet hätte, sich mit dem Anliegen zu befassen, lag bei 20 Prozent (!) der Wahlberechtigten. Die Aktion erreichte 720.000 Stimmen .Der Landtag entschied am 9.7.1974 mit den Stimmen aller Fraktionen gegen das Wattenscheider Anliegen.

Wegen der negativen Entwicklungen in den eingemeindeten Städten kam es am 22. Juni 1983 zur Gründung des „Kettwiger Kreises“, dem Initiativen aus Rheinhausen, Rheydt/Wickradt, Kettwig, Porz, Hohenlimburg und Wattenscheid angehörten. Die Bemühungen der Wattenscheider richteten sich damals auf drei Ziele: Eine (nachgeholte) offizielle Befragung der Bevölkerung, eine durch neutrale Gutachter erstellte Überprüfung der Neuordnungsfolgen und eine 2. Abstimmung im Landtag zur Sache. Alle drei Ziele wurden erreicht. Am 16.2. – 15.3.1996 gab es übrigens eine offizielle Befragung, die auch vom Rat der Stadt Bochum gewollt war. Immerhin 87,7 Prozent der nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgewählten 1.500 Teilnehmer (6.000 in Bochum) stimmten für die erneute Selbständigkeit.

Grundlage für die Bemühungen, zur kommunalen Selbständigkeit zurückzukehren, war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach zwar Eingemeindungen möglich sind, jedoch der „anhaltende Widerstand der Bevölkerung gegen die Eingemeindung“ höher zu werten sei als z.B. wirtschaftliche Erwägungen. Als anhaltend galt der Widerstand bei sechs Jahren.