„Ich bin schon erstaunt“, sagt Ratsmitglied Tim Pohlmann von der UWG: Freie Bürger, „wie es sein kann, dass ein von der Verwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten zu Schlussfolgerungen kommt, die dermaßen an der Sache vorbei schießen, so dass die Verwaltung den Empfehlungen nicht folgen wird.“

Hintergrund: In einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Schule und Bildung, Sport und Bewegung und dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe, die am 30. März stattfand, wurde die Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen vorgestellt. „Das hierzu vorliegende Gutachten für die Wasserflächenbedarfsplanung, was unter anderem Schließungen von Lehrschwimmbecken vorsieht, weist nach Darstellung der Verwaltung große Defizite in der Qualität auf. Die Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf die Auslastung der Wasserflächen und die Ermittlung von Anreisezeiten für die Schüler sind nicht in zufriedenstellender Form dargestellt.“

Pohlmann weiter: „Für uns stellt sich nun verschiedene Fragen, die wir gebündelt in den Ausschuss für Schule und Bildung eingebracht haben. So möchten wir wissen, welche konkreten Anforderungen in der Leistungsbeschreibung festgelegt worden sind und wie die Vergabe des Gutachtens erfolgte. Interessant ist auch zu wissen, ob das Gutachten seitens der Verwaltung bereits bezahlt wurde. Und wenn ja, welche Kosten sind dabei entstanden?“

Ein anderer Punkt, der Tim Pohlmann beschäftigt: „Welche Referenzen lagen vom Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungs-GmbH & Co. KG, explizit im Bereich der Bedarfsplanung im Bereich von Lehrschwimmbecken, vor, um die Verwaltung zu bewegen, den Auftrag just an diesen Dienstleister zu vergeben, der eigentlich und überwiegend im Segment Erlebnisbäder aktiv ist?“