Um gefährliche Verkehrssituationen insbesondere in Verkehrsspitzen zu vermeiden, bestehe in Höntrop Handlungsbedarf. Jens Lücking: „Es ist unverständlich, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km in Richtung Eppendorf, kurz vor der 1. Querungshilfe Op de Veih, aufgehoben wird und der Hinweis auf 50 km/h erfolgt. Eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung bis hinter die Einmündung Mattenburg wäre sinnvoll, um auch den 2. Übergang für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen. In Gegenrichtung, S-Bahnhof Höntrop, sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ab der Straße Stenshof Gültigkeit haben, damit an beiden Querungshilfen mit verminderter Geschwindigkeit herangefahren wird.“

Aus diesem Grunde hat Jens Lücking, Ratsfraktionsvorsitzender der UWG-Freie-Bürger und Mitglied im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität, einen Antrag als Beschlussvorlage für die Sitzung am 14. Januar 2020 eingebracht, dass die bestehende 30er-Zone auf der Höntroper Straße beginnend an der Einmündung Op de Veih bis mindestens zum Bereich Mattenburg verlängert wird. Außerdem wird im Bereich der Querungshilfe Gänsereiterweg/Op de Veih ein zusätzlicher Fußgängerüberweg eingerichtet.

Lücking: „In diesem Bereich wird die Höntroper Straße stark von Fußgängern überquert. Dieses gilt zum einen für den Einkauf bei dem ansässigen Discounter, zum anderen für die Nutzung der Turnhalle an der Höntroper Straße. Auch die Schüler*innen der Widar- und Realschule Höntrop frequentieren in großem Umfang den Fußgängerweg im Bereich an der Querungshilfe zu den Schulen. Die Situation verschärft sich noch durch die KiTa- Einrichtung an der Höntroper Straße 99.“

Die Höntroper Straße ist eine wichtige Verbindung in Wattenscheid für die Ortsteile Höntrop und Eppendorf. Die Verkehrsfläche wird zusätzlich durch die Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz eines dort vorhandenen Discounters belastet. Mehrfache, tägliche Anlieferungen durch Sattelzüge des Marktbetreibers verschärfen zudem die Situation. In diesem Abschnitt befindet sich westlich ein Parkstreifen vor der Häuserzeile Höntroper Straße 64-70. In diesen Häusern sind auch einige Praxen mit Publikumsverkehr ansässig. Durch diese Bündelung von Verkehrsaktivitäten entstünde eine unübersichtliche Gemengelage. Diese gelte es zu entschärfen.