In Bebauungsplänen werden stets Festlegungen zur Nachpflanzung von Bäumen, Hecken oder Sträuchern mit konkreter Ortsangabe beschlossen, währenddessen bei Baugenehmigungen auf Grundlage der Baumschutzsatzung Auflagen erteilt werden, um einen Ausgleich für die im Baugebiet beantragten Fällungen zu gewährleisten. Der Ausschuss wird über die Auflagen der erteilten Fällgenehmigungen in Kenntnis gesetzt. „Allerdings“, hat Hans-Josef Winkler von der UWG-Freie-Bürger festgestellt, „erfolgt im Nachgang keine Information, ob die verlangten Ersatzpflanzungen auch tatsächlich durchgeführt wurden.“

Vor diesem Hintergrund hat Winkler einen Fragenkatalog für die Verwaltung erstellt, den er kürzlich in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung eingebracht hatte. Unter anderem geht es ihm darum zu wissen, in welchem Verhältnis die Zahlen der beantragten Fällungen und beauflagten Nachpflanzungen in den vergangenen drei Jahren stehen und wie die Verwaltung die Zahl der tatsächlich durchgeführten Ersatzpflanzungen ermittelt.

„Wie stellt außerdem die Verwaltung sicher, dass alle geforderten Ersatzpflanzungen tatsächlich durchgeführt werden? Wie hoch ist der Anteil an Fällen, bei denen in der geforderten Frist keine Ersatzpflanzung, bzw. Ausgleichszahlung durchgeführt wurde und wie geht die Verwaltung bei nicht durchgeführten Ersatzpflanzungen/Ausgleichszahlungen vor?“, so Winkler und fügt abschliessend hinzu: „Inwieweit kontrolliert die Verwaltung, ob nicht genehmigte Baumfällungen nicht doch durchgeführt wurden? Gibt es eine Regelung, die vorsieht, durch Stürme beschädigte Bäume unverzüglich nachzupflanzen?“