Anregung für die Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid, 18.09.2018

Die Bewahrung und bauliche Pflege der Wattenscheider Innenstadt ist vielen Bürger/Innen und Gruppierungen von hohem Rang und steht im öffentlichen Interesse. Die teilweise einmaligen Fassaden der Innenstadt stellen in ihrer heutigen Erscheinungsform die wechselvolle Geschichte Wattenscheids dar.

Zum Schutze dieses Stadtbildes sollten an bauliche Anlagen und Werbeanlagen besondere gestalterische Anforderungen gestellt werden.

Eine Gestaltungssatzung wie sie derzeit für die Bochumer Innenstadt umgesetzt wird mit dem  Ziel dieser Satzung, den in der Innenstadt baulich und gestalterisch Tätigen  Instrumente an die Hand zu geben.

Eine solche Satzung hätte den Vorteil, Werbeanlagen so anzuordnen, zu errichten, aufzustellen, anzubringen und zu gestalten, dass sie nach Form, Maßstab, Gliederung, Material und Farbe die Eigenart und die städtebauliche Bedeutung nicht beeinträchtigen.

Die Bezirksfraktion UWG-Freie-Bürger regt an, die Gestaltungssatzung der Bochumer Innenstadt für Wattenscheid in Gänze oder Teilen zu übernehmen. Es sollte auch geprüft werden ob Mittel aus dem ISEK den Eigentümern für eine Umgestaltung zur Verfügung gestellt werden können.