„Der in der Presse dargestellte Vorschlag der Stadtgestalter, dass ein Bürgerentscheid mit mehreren Auswahlmöglichkeiten für die Gestaltung des August-Bebel-Platzes durchgeführt werden soll, wirft Fragen auf“, sagt Hans-Josef Winkler, Fraktionsvorsitzender der Bezirksfraktion der UWG-Freie-Bürger.

Zur Vorbereitung des Bürgerbegehrens sollen Planungsbüros Entwürfe für die unterschiedlichen Planungen erstellen, auf dessen Grundlage dann die Abstimmung erfolgen soll. „Wir sehen schon deswegen einen Klärungsbedarf, da die Verwaltung der Bezirksvertretung mitgeteilt hat, dass im Zuge der Beantragung von Fördergeldern Zeitnot besteht.“

Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksfraktion der UWG-Freie-Bürger einen Fragenkatalog verfasst, dessen Beantwortung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 21. Januar gewünscht wird. Unter anderem geht es darum, wie sich das vorgeschlagene Prozedere einer Bürgerbeteiligung mit mehreren Auswahlmöglichkeiten auf die bereits beantragten Fördermittel auswirken würde.

Winkler: „Uns interessiert auch, welche rechtlichen Möglichkeiten die Verwaltung sieht, das vorgeschlagene Prozedere in dieser Form durchzuführen. Und auch dies: In welcher zeitlichen Dimension kann die Verwaltung die Rahmenbedingungen für drei verschiedene Gestaltungvorschläge festlegen und drei verschiedene Büros mit der Durchführung beauftragen?“

Schließlich: Welche Kosten würden durch die Entwicklung von Entwürfen durch drei Projektbüros entstehen und wie hoch wären die Kosten für die Durchführung eines Bürgerbegehrens mit mehreren Auswahlmöglichkeiten und einer möglichen Stichwahl?