UWG: Freie Bürger begrüßt Scheitern der Wahlrechtsreform vor dem Verfassungsgericht

Mai 20, 2025 | Allgemeines, Aus dem Vorstand

Die UWG: Freie Bürger bewertet das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW als wichtigen Sieg für die kommunale Demokratie. Das Gericht erklärte das von CDU, SPD und Grünen eingeführte Sitzverteilungsverfahren bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig.
Die geplante Reform hätte vor allem kleinere Parteien und unabhängige Wählervereinigungen benachteiligt. Ihr Scheitern ist ein klares Signal gegen machtpolitisch motivierte Eingriffe in das Wahlrecht.
Wählervereinigungen leisten einen zentralen Beitrag zur kommunalen Selbstverwaltung und stehen für bürgernahe Politik. Die UWG: Freie Bürger fordert, den Fokus künftig wieder stärker auf die konkreten Herausforderungen in den Städten und Gemeinden zu richten – anstatt politische Vielfalt durch taktische Reformen zu beschneiden.
Die UWG: Freie Bürger setzt sich weiterhin für eine faire, offene und lebendige Kommunalpolitik ein.

 

 

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