Die UWG-Freie-Bürger fragt für die Sitzung zur 23. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11.10.2018 nach den  Auswirkungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) für Bochum

Am 17.08.2017 ist die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Seitdem sind auch Kinder zwischen den 12. und 18. Lebensjahren bezugsberechtigt, wenn sie keine Leistungen nach SGB II erhalten. Zudem ist die bisherige Bezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben worden. Durch diese Leistung soll der Lebensunterhalt des Kindes zumindest teilweise gesichert werden, wenn der familienferne Elternteil der Aufforderung zur Zahlung nicht nachkommt. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Kinderarmut vorzubeugen, zu vermeiden oder mindestens zu lindern.

Die UWG-Freie-Bürger fragt an:
Wie hoch ist der Anteil der zahlungssäumigen Elternteile in Bochum?

Sind die Im Haushalt eingeplanten Mittel für Unterhaltsvorschuss ausreichend aus der derzeitigen Erkenntnislage?

Wie hoch ist der Anstieg der Fallzahlen seit der vor einem Jahr in Kraft getretenen Regelung?

Welche personellen und sachlichen Auswirkungen hat das neue Unterhaltsvorschussgesetz auf das Jugendamt der Stadt Bochum?

Wie wirkt sich das Gesetz auf Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen insbesondere unter Armutsaspekten aus?

Welchen Erfolg hat die Stadt Bochum bei den Bemühungen, die Unterhaltsvorschüsse von dem zur Zahlung verpflichteten Elternteil zurückzufordern und auch zu erhalten?

Josef Winkler